Covid-19 - News 17.02.2022

Endlich dürfen unsere Proben wieder uneingeschränkt stattfinden.

Wir wünschen allen einen erfolgreichen Start zurück ins Vereinsleben!

Ausrichtung von Finanzhilfen an Kulturvereine im Laienbereich nach der Covid-19-Kulturverordnung

l’octroi des aides financières aux associations culturelles d’amateurs selon l’ordonnance COVID-19 culture cette

Bei finanziellen Einbussen durch abgesagte Veranstaltungen aufgrund von Covid-19 können bis 31. Juli 2022 Gesuche um Finanzhilfen des Bundesamt für Kultur eingereicht werden. Die Finanzhilfen decken Schäden, die frühestens ab dem 26. September 2020 und spätestens bis zum 30. Juni 2022 entstehen.

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